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   BGH, 12.06.1968 - VIII ZR 99/66   

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https://dejure.org/1968,3253
BGH, 12.06.1968 - VIII ZR 99/66 (https://dejure.org/1968,3253)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1968 - VIII ZR 99/66 (https://dejure.org/1968,3253)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - VIII ZR 99/66 (https://dejure.org/1968,3253)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Aussonderung eines Erlöses aus Weiterverkäufen gelieferter Mandeln - Aussonderung in der Insolvenz - Anspruch aus Ersatzaussonderung - Pflicht zur Teilnahme am Vergleichsverfahren - Maßgeblichkeit der Eröffnung des Vergleichsverfahrens - Zeitpunkt der Erfüllung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1960 - VII ZR 104/59

    Darlehen als Masseschulden (§ 106 VerglO)

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - VIII ZR 99/66
    Die Entscheidung BGHZ 32, 268 [BGH 09.05.1960 - VII ZR 104/59], auf die sich die Revision beruft, bezieht sich auf die Vorschrift des § 106 VerglO, der Ausnahmecharakter zukommt, wie in der Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben wird.

    Es kommt hinzu, daß der vorläufige Vergleichsverwalter - anders als in BGHZ 32, 268 [BGH 09.05.1960 - VII ZR 104/59] - in die Abwicklung des Verkaufs der mit dem Eigentumsvorbehalt der Klägerin belasteten Mandeln, die bereite vor Stellung des Vergleichsantrags von der Beklagten an verschiedene Abkäufer weiterveräußert waren, und die Einziehung der Gegenleistung nicht eingeschaltet war, das Vergleichsgericht eine Anordnung über den Eintritt der in § 57 VerglO bezeichneten Beschränkungen des Schuldners nicht erlassen hatte und auch eine Anordnung nach § 59 VerglO erst getroffen wurde, als bereits sämtliche Eingänge aus den Mandelverkäufen dem Konto der Beklagten bei der Streitgehilfin gutgeschrieben waren.

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 250/56

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - VIII ZR 99/66
    Die soweit ersichtlich im Schrifttum nur von Raiser (VersR 1954, 201, 204) befürwortete, von dem Bundesgerichtshof (BGHZ 23, 307, 317) [BGH 14.02.1957 - VII ZR 250/56] jedoch ausdrücklich abgelehnte analoge Anwendung des § 46 Satz 1 KO in den Fällen, in denen sich die an den Schuldner geleisteten Zahlungen noch auf einem Bankkonto des Schuldners befinden, hat das Berufungsgericht, das sich auf das Urteil des Landgerichts bezieht, mit Recht nicht für zulässig gehalten.

    Der Anspruch gegen die Bank ist nämlich nicht als ausstehende Gegenleistung im Sinne der erwähnten Vorschrift anzusehen (BGHZ 23, 307, 317) [BGH 14.02.1957 - VII ZR 250/56].

  • RG, 19.02.1920 - VI 184/19

    Aussonderung von Forderungen.

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - VIII ZR 99/66
    Auf die Entscheidung RGZ 98, 143, 148 beruft sich das Gutachten zu Unrecht.
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